Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Taufkirchen e.V.

Teilnahme
Die Veranstaltungen der Volkshochschule stehen allen offen.
Für alle Kurse und Veranstaltungen gilt: Ein Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Anmeldung/Gebühren
Die Anmeldung hat vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.
Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig. Voraussetzung für eine Anmeldung ist die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung für die gebuchte Veranstaltung. Die vhs Taufkirchen e.V. ist berechtigt, die Kursgebühren ab dem Zeitpunkt der Anmeldung einzuziehen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme seitens der vhs zustande. Die vhs nimmt Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstbelegungsgrenze der jeweiligen Veranstaltung entgegen.
Eine Teilbelegung von mehrteiligen Veranstaltungen ist nicht möglich.
Bei Kursen mit mehreren Terminen gilt: Eine Anmeldung ist nur für den gesamten Kurs möglich und nicht für einzelne Kurstermine. Auch Unterbrechungen, z.B. wegen Urlaub können nicht berücksichtigt werden. Es ist die komplette Kursgebühr zu bezahlen.


Kürzung/Aufzahlung
Veranstaltungen, die die Mindestteilnahmezahl nicht erreichen, können bei Aufzahlung auf die reguläre Kursgebühr oder mit Kürzung der Unterrichtstermine stattfinden.

Rücktritt
1.
Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) die Mindestteilnahmezahl nicht erreicht ist (siehe auch Kürzung oder Aufzahlung)
b) die im vhs-Programm genannte Kursleitung ausfällt
c) der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht.

2.
Die Teilnehmenden können vom Vertrag zurücktreten:
a) bei Einzelveranstaltungen: bis eine Woche vor der Veranstaltung, Rückzahlung der Kursgebühr
b) bei Tages-, Wochenend- und Mehrtagesseminaren: bis eine Woche vor Seminarbeginn, wenn nicht anders in der Kursausschreibung angegeben, Rückzahlung der Kursgebühr
c) Bei Kursen mit mehr als 8 Terminen: Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt volle Rückzahlung.
Ab dem 6. Tag vor Kursbeginn bis vor dem 2. Kurstermin wird die anteilige Kursgebühr erhoben, mindestens jedoch 10 Euro.
Bei späterer Abmeldung ist keine Rückzahlung mehr möglich.
d) Beim Einbürgerungstest können bis zum Anmeldeschluss (vier Wochen vor der Prüfung) Stornierungen berücksichtigt werden. Nach dem Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

Bitte beachten Sie, dass Stornierungen/Abmeldungen ausschließlich in schriftlicher Form (per E-Mail oder Brief)
akzeptiert werden. Mündliche/telefonische Absagen werden nicht akzeptiert (auch nicht die Absage beim jeweiligen Referenten). Maßgebend für eine gültige Stornierung ist das Eingangsdatum in unserem Büro.

Ausfall von Kursstunden
Ausgefallene Kursstunden werden nachgeholt.

Urheberschutz
Fotografieren, Video- und Tonaufnahmen in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. Die in den EDV-Kursen verwendete Software darf nicht kopiert werden.

Haftung
Die Volkshochschule haftet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der
Volkshochschule. Aufsichtspflicht für Kinder besteht nur während der für die Kinder gebuchten Kurszeit.

Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des aktuellen Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleitenden sind zur
Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

Onlineveranstaltungen/Livestreams
Die Zugangsdaten sind ausschließlich für die bei uns gemeldete Person bestimmt. Diese dürfen nicht weitergegeben werden. Eine Aufzeichnung von Ton- oder Videosequenzen während der Onlineveranstaltung bzw. des Livestreams ist nicht gestattet.

Studienreisen
Bei mehrtägigen Reisen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

Ermäßigungen (nur auf ermäßigbare Kurse)
Ermäßigung kann bei der Anmeldung auf Antrag mit entsprechendem Nachweis in folgenden Fällen gewährt werden:
•    nur bei Kursgebühren über EUR 18
•    nur bei Veranstaltungen, die nicht für Zielgruppen (z. B. Kinder, Junge vhs) sind.
Beachten Sie außerdem den Vermerk „keine Ermäßigung möglich“ bei verschiedenen Veranstaltungen.

Ermäßigungsberechtigt sind mit entsprechendem Nachweis
•    Schüler*innen und Studierende bei Vollzeitunterricht
(gültiger Schüler bzw. Studentenausweis und gegebenenfalls
Vollzeitnachweis) 25%
•    Auszubildende (Ausbildungsvertrag) 25%
•    Absolvent*innen des FSJ und FÖJ (Ausweis) 25%
•    Besitzer*innen des Landkreispasses München 50%
•    „Bildung für Alle“ Voraussetzung: wohnhaft und gemeldet in
Taufkirchen, SGBII (ARGE), SGB XII (Agentur für Arbeit) oder AsylblG), 1 € Gebühr/ nahezu 100%
•    Kursleitungen des aktuellen Semesters 50%

Datenschutz
Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß der EU-DSGVO. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.vhs-taufkirchen.de . Auf Wunsch schicken wir diese gerne zu.

Teilnahmebescheinigungen
Wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Steuerliche Vergünstigungen
Das Finanzamt kann vhs-Kursgebühren als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug sind als Nachweis ausreichend.

Ferien
Während der Schulferien finden i.d.R. keine Kurse statt. (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt).

Hausordnung
Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist verbindlich.

Bei Kooperationsveranstaltungen mit anderen Volkshochschulen gelten die AGB der federführend veranstaltenden vhs.